AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Firma Maack Feuerschutz GmbH & Co. KG

  1. Geltungsbereich Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Rechtsgeschäfte mit unseren Vertragspartnern. Entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Vertragspartners erkennen wir nicht an, es sei denn, wir stimmen ihrer Geltung schriftlich zu.
  1. Definition Im Sinne der AGB sind Vertragspartner sowohl Verbraucher als auch Unternehmer; Verbraucher sind natürliche Personen, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließen, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann; Unternehmer sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
  1. Angebote Unsere Angebote in Prospekten, Anzeigen oder elektronischen Medien sind – auch bezüglich der Preisangaben – freibleibend und unverbindlich.
  1. Aufträge Aufträge werden durch Ausführung angenommen. Der entsprechende Auftragsinhalt sowie Leistungsumfang ist unseren Lieferscheinen oder Verträgen über Wartung zu entnehmen. Erklärungen, die wir im Zusammenhang mit einem Vertrag (z. B. in Leistungsbeschreibungen, Produktspezifikationen, Prüfberichten, -etiketten oder -anhängern) abgeben, enthalten nicht die Übernahme einer Garantie oder andere Zusicherung, es sie denn, diese sind von uns ausdrücklich schriftlich erklärt und als solche bezeichnet. Gehört die Montage oder die Instandhaltung von Brandschutzeinrichtungen (Feuerlöscher, Wandhydranten, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, Brandschutztüren, Flucht- und Rettungswegbeschilderungen) zum Gegenstand unserer Leistungspflicht, erfüllen wir diese mit der Ausführung des konkreten Auftrages. Unsere Leistungspflicht erstreckt sich nicht auf die fortlaufende Instandhaltung und/oder die Durchführung vorgeschriebener oder empfohlener Prüfungen oder Wartungen in der Zukunft, es sei denn, wir haben mit dem Vertragspartner die Übernahme solcher Verpflichtungen für die Zukunft ausdrücklich schriftlich vereinbart.
  1. Preise und Preisänderungen Unsere Preise für Waren gelten ab unserem Lager und verstehen sich zuzüglich der gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer. Die mit dem Versand ab unserem Lager verbundenen Kosten werden gesondert berechnet und sind vom Vertragspartner zu tragen, es sei denn, die Versandkosten überschreiten ein angemessenes Verhältnis zum Wert der zu liefernden Ware. Wir sind berechtigt, unsere Preise für Waren und Leistungen anzupassen, wenn diese vier Monate nach Abschluss des Vertrages geliefert oder erbracht werden sollen. Die Preisanpassung hat den sich nach Vertragsabschluss eingetretenen Kostensenkungen oder -erhöhungen, insbesondere bei Arbeits-, Rohstoff-, Material-, Transportkosten zu entsprechen. Diese werden wir dem Vertragspartner auf Verlangen nachweisen. Übersteigen die angepassten Preise die bei Vertragsabschluss vereinbarten um mehr als 10 %, ist der Vertragspartner berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
  1. Leistungs- und Lieferzeiten Leistungs- und Liefertermine oder -fristen gelten nur, wenn wir sie schriftlich bestätigt haben. Wir sind zu Teilleistungen und -lieferungen berechtigt, soweit sie unserem Vertragspartner zumutbar sind. Sofern wir verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können, werden wir den Vertragspartner hierrüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung wird unverzüglich erstattet. Beruht die Nichteinhaltung von Fristen auf höherer Gewalt, Krieg, Aufruhr oder ähnlichen Ereignissen, wie z. B. Streik, Aussperrung, verlängern sich die Fristen angemessen. Bei Verzögerung der Leistung haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn uns, unsere Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässiges Verschulden trifft. In anderen Fällen der Verzögerung der Leistung wird unsere Haftung auf Schadensersatz neben und statt der Leistung wegen Verzögerung auf 5 % des Wertes des von der Verzögerung betroffenen Teils der Leistung begrenzt. Weitergehende Ansprüche des Vertragspartners sind – auch nach Ablauf einer uns gesetzten Frist zur Leistung – ausgeschlossen.
  1. Versand und Gefahrübergang Ist der Vertragspartner Unternehmer, geht die Gefahr auf ihn über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder die Ware unser Lager verlassen hat. Auf Wunsch des Vertragspartners werden Lieferungen durch uns in seinem Namen und auf seine Rechnung versichert. Wird der Versand auf Wunsch des Vertragspartners verzögert, geht die Gefahr mit unserer Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.
  1. Pflichten und Rechte des Vertragspartners Der Vertragspartner oder der von ihm bestimmte Empfänger ist verpflichtet, die ihm gelieferte Ware unverzüglich zu untersuchen. Der Vertragspartner hat festgestellte Mängel unverzüglich schriftlich zu rügen. Hat die gelieferte Ware nicht die vereinbarte Beschaffenheit oder eignet sich nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung oder fehlen der Ware Eigenschaften, die der Vertragspartner nach unseren Äußerungen erwarten kann, leisten wir grundsätzlich Nacherfüllung durch Nachlieferung einer mangelfreien Ware. Mehrfache Nachlieferung ist zulässig. Schlägt die zweifache Nachlieferung fehl, kann der Vertragspartner nach seiner Wahl den Preis angemessen herabsetzen oder vom Vertrag zurücktreten. Die Verjährungsfrist für die vorstehenden Ansprüche beträgt für Verbraucher zwei Jahre, für Unternehmer ein Jahr ab Abnahme.
  1. Haftung Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften. Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaßstabs nach gesetzlichen Vorschriften (z.B. für Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten) nur

    — für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
    — für Schäden aus der nicht unerheblichen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

    Die Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden wir nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben. Sie gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben und für Ansprüche des Vertragspartners nach dem Produkthaftungsgesetz. Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Vertragspartner nur zurücktreten oder kündigen, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben. Ein freies Kündigungsrecht (insbesondere gem. §§ 651, 649 BGB) wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.
  1. Eigentumsvorbehalt Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die uns – gleich aus welchem Rechtsgrund – gegen den Vertragspartner jetzt oder zukünftig zustehen, behalten wir uns das Eigentum an den gelieferten Waren vor (Vorbehaltsware). Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen der Vorbehaltsware sind unzulässig. Ist der Vertragspartner Verbraucher, darf er über die Vorbehaltsware nicht verfügen. Ist der Vertragspartner Unternehmer, ist er berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Die aus einem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherungsfall, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehende Forderung tritt der Unternehmer-Vertragspartner bereits jetzt sicherungshalber an uns ab. Er ist bis auf Widerruf berechtigt, die an uns abgetretenen Forderungen in seinem Namen für unsere Rechnung einzuziehen. Der Widerruf kann erfolgen, wenn unser Unternehmer-Vertragspartner seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht, nicht vollständig oder nicht zeitgerecht nachkommt. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird der Vertragspartner auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte durchsetzen können. Verhält sich der Vertragspartner vertragswidrig – insbesondere bei Zahlungsverzug – sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware heraus zu verlangen.
  1. Abrechnung und Fälligkeit Unsere Rechnungen sind - soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde - zahlbar innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Rechnung.
  1. Aufrechnung – Zurückbehaltung Der Vertragspartner ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Zur Zurückbehaltung ist der Vertragspartner jedoch auch wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis berechtigt.
  1. Schlussbestimmungen Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen.
    Sofern der Vertragspartner Kaufmann ist und sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten ist das für unseren Geschäftssitz sachlich und örtlich zuständige Gericht. Im Übrigen besteht bei dem für unseren Geschäftssitz örtlich zuständigen Gericht ein Gerichtsstand, wenn der Vertragspartner Verbraucher ist und nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

    Stand Dezember 2018

    Für Änderungen der Rechnungsadressen wird ein Verwaltungsbeitrag von € 20,– netto erhoben, sofern die Änderung von Adressdaten nicht schriftlich bzw. zu spät (erst nach erfolgter erster Mahnung) angezeigt wurde. Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie auch ohne eine Mahnung 20 Tage nach Erhalt der Rechnung in Verzug geraten.

 

 

 

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