Unwissenheit schützt vor Strafe nicht - Fahrlässigkeit erst recht nicht
Das der Brandschutz vor allem an Arbeitsstätten nicht auf die leichte Schulter genommen werden darf, zeigt ein jüngster Fall aus Italien. Ein italienisches Gericht verurteile den deutschen Firmenleiter nach einem verheerenden Feuer in einem italienischen ThyssenKrupp-Werk in Turin zu sechzehneinhalb Jahren Haft.
2007 kamen sieben Arbeiter bei dem Feuer ums leben. Nach der Brandkatastrophe in Turin war herausgekommen, dass das Unternehmen vernachlässigt hat, in den Brandschutz zu investieren und somit die Gefahr eines möglichen Feuers hingenommen hat. Es heisst, dass die Sicherheitsvorkehrungen in dem Unternehmen völlig unzureichend und die Feuerlöscher unbrauchbar gewesen waren. Laut den italienischen Medien lautet das Urteil des Geschworenengerichts in erster Instanz "schuldig wegen Totschlags mit bedingtem Vorsatz".
Neben dem deutschen Firmenleiter waren fünf weitere Manager der ThyssenKrupp-Tochter AST wegen diesem Vorfall der fahrlässigen Tötung angeklagt. Nun sollte sich jede Führungskraft die Frage stellen, "ist unser Brandschutz noch auf dem neuesten Stand und sind unsere Arbeitsstätten sicher".
Wir informieren Sie gerne zu allen Fragen und Inhalten rund um den Brandschutz, so dass Sie auch in Zukunft ruhigen Gewissens sein können.
Quelle: www.sueddeutsche.de