Geschäftemacherei im Namen der Berufsgenossenschaft
Unternehmer erhalten immer wieder Besuche, Anrufe, Briefe und/oder Faxe von Firmen, welche behaupten, im Auftrag der Berufsgenossenschaft zu handeln. Zum Teil werden Hinweise auf ein drohendes Bußgeld durch die Berufsgenossenschaft gegeben, die maßlos Übertrieben sind und in keiner Form dem tatsächlichen Bestreben der Berufsgenossenschaft entsprechen. Auch werden Anschreiben bewusst so gestaltet, dass sie Ähnlichkeit mit berufsgenossenschaftlichen Briefköpfen haben.
Ziel dieser Aktionen ist es in allen Fällen, den Unternehmer unter Druck zu setzen und ihn in dieser Situation zu veranlassen, ein bestimmtes Produkt oder eine Dienstleistung zu kaufen oder zu bestellen. Dabei handelt es sich in den meisten Fällen um
- die Ausstattung oder Erneuerung von Erste-Hilfe-Material,
- die Überprüfung von Feuerlöschern und deren Verkauf, die sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung.
Angebote in Ruhe prüfen!
Keine der in dieser Form auftretenden Firmen handelt in Auftrag der Berufsgenossenschaft. Die BGHW beauftragt keine Privatfirmen mit der Prüfung von sicherheitsrelevanten Betriebseinrichtungen. Ob die unter diesen Umständen offerierten Produkte oder Dienstleistungen zu einem guten Preis-Leistungs-Verhältnis angeboten werden, sollten Sie nicht sofort, sondern in aller Ruhe prüfen. Ein sofortiger Handlungsbedarf im Moment des Auftretens eines solchen Angebotes besteht nicht.
Quelle: "BGHW aktuell", Ausgabe 04/08