Welche Feuerlöscher sollte man einsetzen?

Feuerlöscher unterscheiden sich durch die Art des Löschmittels, welches sie enthalten. Ein falsches Löschmittel kann einen Brand schlagartig um ein Vielfaches vergrößern. Löschen Sie beispielsweise einen Fettbrand niemals mit Wasser!

Die Brandklasseneinteilung hilft bei der Auswahl des richtigen Löschmittels bzw. Feuerlöschers.

Privathaushalte

Für Privathaushalte empfiehlt sich grundsätzlich der Einsatz von Wasser-Löschern oder Wasser-Schaum-Löschern. Wichtig ist, dass ein großer Fettbrand (z.B. in gewerblichen Küchen) nur mit neu auf dem Markt erhältlichen „Fettbrandlöschern“ bekämpft werden kann. Löschdecken – entgegen früheren Meinungen – sind für Fettbrände weniger bzw. ungeeignet.

Die DIN Feuerlöscher sieht eine Prüfung alle zwei Jahre vor. Nur so lässt sich die Funktionsfähigkeit eines Feuerlöschers sicherstellen. Vorsicht bei älteren Dauerdrucklöschern, bei denen sich das Löschmittel und Treibgas in einem einzigen Behälter befinden.

Diese Behälter müssen nach der Druckbehälterverordnung zusätzlich zu den genannten Prüfterminen alle zehn Jahre durch Sachverständige (z.B. TÜV) geprüft werden.

Handel, Gewerbe und Sonderbauten

Die notwendige Anzahl von Feuerlöschern wird in den Regeln für die Ausrüstung von Arbeitsstätten mit Feuerlöschern des Hauptverbandes der gewerblichen Berufsgenossenschaft genannt. Für Sonderbauten (z.B. Gaststätten, Versammlungsstätten, Hotels) gelten Sonderbauvorschriften.

Gefährlicher Rauch - Feuer ist oftmals das kleinere Übel.

Gefährlicher noch als das Feuer selbst ist der Rauch. Ihm und nicht den Flammen fallen die meisten der jährlich rund 600 Toten zum Opfer, die bei mehr als 200.000 Bränden in Deutschland immer noch zu beklagen sind. Hier helfen - neben Rauchwarnmeldern - Rauch- und Wärmeabzugsanlagen. RWA sind deshalb ein zentraler Bestandteil des betrieblichen Brandschutzes. Beispielweise können Treppenhäuser, die mit einer RWA ausgestattet sind, als Fluchtweg genutzt werden und somit Leben retten. Die jährliche Wartung einer RWA ist daher nicht nur gesetzlich vorgeschrieben - sie ist ganz einfach ein Gebot der Vernunft.