Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die gegenwärtigen und zukünftigen Rechtsgeschäfte mit unseren Vertragspartnern. Entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Vertragspartners erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ihrer Geltung schriftlich zugestimmt.
2. Definitionen
- Im Sinne der AGB sind Vertragspartner sowohl Verbraucher als auch Unternehmer;
- Verbraucher natürliche Personen, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließen, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann;
- Unternehmer natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
3. Angebote
Unsere Angebote in Prospekten, Anzeigen oder in elektronischen Medien sind - auch bezüglich der Preisangaben - freibleibend und unverbindlich und sie stellen eine Aufforderung dar, uns ein verbindliches Angebot zu unterbreiten.
4. Aufträge
Aufträge werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung oder durch Ausführung angenommen. Unsere Rechnungsstellung gilt jedenfalls als schriftliche Auftragsbestätigung. Änderungen und Ergänzungen des Auftrages sowie Nebenabreden bedürfen zu ihrer Gültigkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Die in unserer Auftragsbestätigung mitgeteilten Beschaffenheiten legen die Eigenschaften der Ware bzw. den Umfang der Leistungen abschließend fest. Erklärungen, die wir im Zusammenhang mit einem Vertrag (z. B. in Leistungsbeschreibungen, Produktspezifikationen, Prüfberichten, -etiketten oder -anhängern) abgeben, enthalten im Zweifel nicht die Übernahme einer Garantie oder Zusicherung im Rechtssinne, es sie denn, sie wurde von uns ausdrücklich schriftlich erklärt und als solche bezeichnet.
5. Preise
Unsere Preise für Waren gelten ab unserem Lager. Die mit dem Versand ab unserem Lager verbundenen Kosten werden gesondert berechnet und sind vom Vertragspartner zu tragen, es sei denn, die Versandkosten überschreiten ein angemessenes Verhältnis zum Wert der zu liefernden Ware.
6. Preisänderungen
Wir sind berechtigt, unsere Preise für Waren und Leistungen anzupassen, wenn diese vier Monate nach Abschluss des Vertrages geliefert oder erbracht werden sollen. Die Preisanpassung hat den sich nach Vertragsabschluss eingetretenen Kostensenkungen oder -erhöhungen, insbesondere bei Arbeits-, Rohstoff-, Material-, Transportkosten oder bei Abgaben zu entsprechen. Diese werden wir dem Vertragspartner auf Verlangen nachweisen. Übersteigen die angepassten Preise die bei Vertragsabschluss vereinbarten um mehr als 10 %, ist der Vertragspartner berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
7. Leistungs- und Lieferzeiten
Leistungs- und Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, gelten nur, wenn wir sie schriftlich bestätigt haben. Wir sind zu Teilleistungen und -lieferungen berechtigt, soweit sie unserem Vertragspartner zumutbar sind. Wir sind berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn wir trotz des Abschlusses eines entsprechenden Einkaufsvertrages die Lieferung oder Leistung eines Dritten, die erforderlich ist, um unsere Lieferung an unseren Vertragspartner erfüllen zu können, nicht oder nicht rechtzeitig erhalten und uns kein Verschulden trifft. Gegebenenfalls werden wir unseren Vertragspartner hierüber benachrichtigen und unser Rücktrittsrecht unverzüglich ausüben. Beruht die Nichteinhaltung von Fristen auf höherer Gewalt, Krieg, Aufruhr oder ähnlichen Ereignissen, wie z. B. Streik, Aussperrung, verlängern sich die Fristen angemessen. Bei Verzögerung der Leistung haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn uns, unsere Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässiges Verschulden trifft. In anderen Fällen der Verzögerung der Leistung wird unsere Haftung auf Schadensersatz neben und statt der Leistung wegen Verzögerung auf 5 % des Wertes des von der Verzögerung betroffenen Teils der Leistung begrenzt. Weitergehende Ansprüche des Vertragspartners sind – auch nach Ablauf einer uns gesetzten Frist zur Leistung – ausgeschlossen.
8. Versand und Gefahrübergang
Ist der Vertragspartner Unternehmer, geht die Gefahr auf ihn über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versand unser Lager verlassen hat. Auf Wunsch des Vertragspartners werden Lieferungen durch uns in seinem Namen und auf seine Rechnung versichert. Wird der Versand auf Wunsch des Vertragspartners verzögert, geht die Gefahr mit unserer Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.
9. Pflichten und Rechte des Vertragspartners wegen Mängeln
Der Vertragspartner oder der von ihm bestimmte Empfänger ist verpflichtet, die ihm gelieferte Ware unverzüglich zu untersuchen bzw. unsere Leistung abzunehmen. Der Vertragspartner hat festgestellte Mängel unverzüglich schriftlich zu rügen. Hat die gelieferte Ware nicht die vereinbarte Beschaffenheit oder eignet sich nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung oder fehlen der Ware Eigenschaften, die der Vertragspartner nach unseren öffentlichen Äußerungen erwarten kann, leisten wir grundsätzlich Nacherfüllung durch Nachlieferung einer mangelfreien Ware. Mehrfache Nachlieferung ist zulässig. Schlägt zweifache Nachlieferung fehl, kann der Vertragspartner nach seiner Wahl den Preis angemessen herabsetzen oder vom Vertrag zurücktreten. Die Verjährungsfrist für die vorstehenden Ansprüche beträgt für Verbraucher zwei Jahre, für Unternehmer ein Jahr ab Ablieferung.
10. Haftung
Schadensersatzansprüche sind unabhängig von der Art der Pflichtverletzung, einschließlich unerlaubter Handlungen, ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haften wir für jede Fahrlässigkeit, jedoch nur bis zur Höhe des vorhersehbaren Schadens. Ansprüche auf entgangenen Gewinn, ersparte Aufwendungen, aus Schadensersatzansprüchen Dritter sowie auf sonstige mittelbare und Folgeschäden können nicht verlangt werden, es sie denn, ein von uns garantiertes Beschaffenheitsmerkmal bezweckt gerade, den Vertragspartner gegen solche Schäden abzusichern. Die Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse in Ziffer 7 und Ziffer 10 Abs. 1 AGB gelten nicht für Ansprüche, die wegen unseres arglistigen Verhaltens entstanden sind, sowie bei einer Haftung für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für unsere Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung aus Beratung, Planung und Schulung für Vermögensschäden ist grundsätzlich ausgeschlossen.
11. Eigentumsvorbehalt
Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die uns – gleich aus welchem Rechtsgrund – gegen den Vertragspartner jetzt oder zukünftig zustehen, behalten wir uns das Eigentum an den gelieferten Waren vor (Vorbehaltsware). Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen der Vorbehaltsware sind unzulässig. Ist der Vertragspartner Verbraucher, darf er über die Vorbehaltsware nicht verfügen. Ist der Vertragspartner Unternehmer, ist er berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Die aus einem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherungsfall, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehende Forderung tritt der Unternehmer-Vertragspartner bereits jetzt sicherungshalber an uns ab. Er ist bis auf Widerruf berechtigt, die an uns abgetretenen Forderungen in seinem Namen für unsere Rechnung einzuziehen. Der Widerruf kann erfolgen, wenn unser Unternehmer-Vertragspartner seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht, nicht vollständig oder nicht zeitgerecht nachkommt. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird der Vertragspartner auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte durchsetzen können. Verhält sich der Vertragspartner vertragswidrig – insbesondere bei Zahlungsverzug – sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware herauszuverlangen.
12. Zahlungen
Unsere Rechnungen sind, soweit keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden, ohne Abzug zur sofortigen Zahlung fällig. Der Vertragspartner gerät auch ohne Mahnung 30 Tage nach Rechnungserhalt in Verzug. Unsere Anwendungstechniker sind zum Inkasso des in unseren Rechnungen ausgewiesenen Zahlungsbetrages bevollmächtigt. Die Ablehnung von Schecks oder Wechseln behalten wir uns ausdrücklich vor. Die Annahme erfolgt stets nur zahlungshalber. Scheck-, Wechsel- und Diskontspesen und -provisionen gehen zu Lasten des Vertragspartners und sind sofort fällig. Wir sind – auch bei anders lautender Zahlungsbestimmung – berechtigt, Zahlungen zunächst auf ältere Verbindlichkeiten des Vertragspartners zu verrechnen; sind bereits Kosten und/oder Zinsen entstanden, sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen. Erfolgt unsere Verrechnung abweichend von einer Zahlungsbestimmung werden wir den Vertragspartner über die Art der Verrechnung informieren.
13. Aufrechnung - Zurückbehaltung
Der Vertragspartner ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Zur Zurückbehaltung ist der Vertragspartner jedoch auch wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis berechtigt.
14. Anwendbares Recht - Erfüllungsort - Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen. Sofern der Vertragspartner Kaufmann ist und sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten ist nach unserer Wahl das für unseren Geschäftssitz oder das für den Sitz des Vertragspartners örtlich zuständige Gericht. Im Übrigen besteht bei dem für unseren Geschäftssitz örtlich zuständigen Gericht ein Gerichtsstand, wenn der Vertragspartner nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
15. Datenerfassung
Die Daten des Vertragspartners werden von uns für Zwecke der Vertragsabwicklung und der Kundenbetreuung gespeichert, verarbeitet und genutzt.